Mit dem Studienabschluss in der Tasche hat man vielfältige berufliche Möglichkeiten. Neben der Option in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln, kann man sich auch für eine Weiterbildung nach dem Studium entscheiden. Aber wie sieht es mit der Finanzierung aus? Entgegen der landläufigen Meinung muss man für die Kosten einer Weiterbildung nicht immer alleine aufkommen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, erfahrt ihr hier.
Wofür eine Weiterbildung nach dem Studium sinnvoll sein kann
Ihr spielt mit dem Gedanken, euch selbständig machen zu wollen oder ein Start-up zu gründen? Je nachdem um welche Branche es sich handelt, kann es sein, dass ihr dafür eine Weiterbildung besuchen müsst. Abgesehen davon bietet es sich an, im bevorzugten Arbeitsbereich wichtiges Know-how zu sammeln. Abhängig vom Studiengang, in dem ihr euren Abschluss gemacht habt, kann es durchaus sein, dass ihr nicht direkt nach dem Studium einen Job findet. Diese Zeit könnt ihr sinnvoll nutzen und eine Weiterbildung absolvieren. So erhöht ihr nicht nur eure Chancen, einen Job zu finden, der euch Spaß macht, sondern ihr könnt neue Kompetenzen erwerben – etwa durch den Besuch einer Sprachschule.
Natürlich könnt ihr auch dann eine Weiterbildung machen, wenn ihr nach deinem Studium bereits im Berufsleben Fuß gefasst habt. Sowohl nach dem Bachelor als auch nach dem Master bietet sich der Erwerb weiterer Qualifikationen an. Viele Personalverantwortliche berücksichtigen bei Entscheidungen Angestellte mit zusätzlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Soft Skills stärker. Ihr könnt also schon jetzt den Grundstein für eure spätere Karriere legen.
Welche Förderprogramme gibt es für eine Weiterbildung nach dem Studium?
Sobald die Entscheidung für eine Weiterbildung steht, solltet ihr euch Gedanken über die Finanzierung machen. Von Bund, Ländern und Institutionen gibt es zahlreiche Förderprogramme, dank denen ihr die Finanzierung z.B. eines Spanisch Sprachkurses, einer Aufstiegsfortbildung oder eines Zertifikatskurses nicht selbst übernehmen musst. Damit jeder die Chance auf berufliche Weiterbildung hat, gibt es für die Förderprogramme verschiedene Zielgruppen. Der Bildungsgutschein etwa ist für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende gedacht. Er soll dabei helfen, Kernkompetenzen auszubauen und neue Jobchancen zu sichern. Alles, was ihr über den Bildungsgutschein wissen müsst und welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten ihr habt erfährt ihr bei bei uns.
Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein finanzieren:
- Geeignet ist der Bildungsgutschein für Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sowie für Beschäftigte in Kurzarbeit. Auch Arbeitnehmer, die von einer Kündigung bedroht sind, befristet Beschäftigte mit auslaufendem Vertrag und Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung können einen Bildungsgutschein beantragen.
- Mit dem Bildungsgutschein können die Lehrgangs- und Seminarkosten, Fahrtkosten, Kosten für eine eventuelle Kinderbetreuung sowie Kosten für die auswärtige Unterbringung und die Verpflegung finanziert werden.
- Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Weiterbildung mit dem Weiterbildungsstipendium finanzieren:
- Konzipiert wurde dieses Förderprogramm für Menschen bis 24 Jahre, die ihre Berufsausbildung bzw. das Studium mit „Gut“ oder „Sehr gut“ abgeschlossen haben. Antragsteller müssen mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder als arbeitssuchend gemeldet sein.
- Gefördert werden bis zu 7.200 Euro innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren. Stipendiaten müssen sich mit 10 % an den Kosten beteiligen. Darüber hinaus gibt es einen IT-Bonus von 250 Euro, wenn man sich im ersten Förderjahr einen Computer anschafft. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unter anderem Fahrtkosten sowie Kosten für Unterkunft und Arbeitsmittel.
- Ansprechpartner für das Weiterbildungsstipendium ist die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“/li>
Weiterbildung mit dem Aufstiegsstipendium finanzieren:
- Die Förderung des Aufstiegsstipendium ist für Fachkräfte mit Berufserfahrung interessant. Das Förderprogramm gilt für das erste Hochschulstudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlich anerkannten Hochschule. Vorausgesetzt wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung. Darüber hinaus muss eine besondere Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden. Dies kann zum Beispiel eine gute oder sehr gute Note bei der Berufsabschlussprüfung sein oder Platz 1 bis 3 eines überregional beruflichen Leistungswettbewerbs.
- Wer zum Förderprogramm gehört, erhält im Vollzeitstudium monatlich 735 Euro. Hinzu kommen noch 80 Euro Büchergeld pro Monat. Für Kinder unter 10 Jahren kann eine Betreuungspauschale in Höhe von 130 Euro pro Kind beantragt werden. Für das berufsbegleitende Studium sind jährlich 2.400 Euro vorgesehen.
- Zuständig für das Aufstiegsstipendium ist die „Stiftung Begabtenförderung“.
Weiterbildung nach dem Studium mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren:
- Arbeitnehmer, Selbständige und Berufsrückkehrer können ihre Aufstiegsfortbildung mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bachelor-Absolventen, Studienabbrecher und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Bei der Qualifikation muss es sich allerdings um einen Fortbildungsabschluss handeln, etwa zum Techniker, Betriebswirt oder Meister.
- Gefördert wird mit einem zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für alle, die die Abschlussprüfung bestehen, werden nach Antragstellung 40 Prozent des Restdarlehens, welches auf die Kurs- und Prüfungsgebühren anfallen, erlassen.
- Genauere Informationen und die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, gibt es bei den regionalen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Weiterbildung mit der Bildungsprämie finanzieren:
- Können die Kosten für eine Weiterbildung nicht aus eigener Tasche gestemmt werden, kann man die Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Sie ist für Arbeitnehmer und Selbständige gedacht, deren Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht überschreitet. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 40.000 Euro.
- Bei der Bildungsprämie handelt es sich um eine Mischung aus Prämiengutschein und Spargutschein (Weiterbildungssparen). Für Weiterbildungen bis 1.000 Euro werden durch den Prämiengutschein die Kosten zu 50 % übernommen. Mittlerweile ist die 1.000-Euro-Grenze in einigen Bundesländern gefallen. Von der Förderung ausgenommen sind betriebliche Schulungen. Der zweite Teil der Bildungsprämie – der Spargutschein – ermöglicht es, ein gefördertes Ansparguthaben (zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen) zeitiger zu entnehmen, ohne dafür auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten zu müssen.
- Bei Interesse muss ein Gespräch in einer Beratungsstelle vereinbart werden.
Weiterbildung nach dem Studium bequem online absolvieren
Dank der technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte muss eine Weiterbildung nicht klassisch im Präsenzunterricht stattfinden. Eine beliebte Alternative sind Online-Fortbildungen von zuhause aus. Kein Wunder, bietet die moderne Art des Lernens mittels Live-Seminaren und selbst durchführbarer Lerneinheiten am Computer doch viele Vorteile: zeitliche Flexibilität, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das Entfallen lästiger Anfahrtswege. In der Regel müssen lediglich die Prüfungen vor Ort abgelegt werden.
Wer es lieber klassisch mag und reinen Präsenzunterricht bevorzugt, sollte vor der Entscheidung für einen Bildungsträger unbedingt ein Beratungsgespräch bei diesem vereinbaren. Denn bekanntlich ist es der erste Eindruck, der zählt und dank dem man darüber entscheiden kann, ob man sich bei dem Anbieter gut aufgehoben fühlt.
Bildquellen: Vielen Dank an geralt ©pixabay.com
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