Kann ich Gutscheine bei Insolvenz eines Onlineshops noch einlösen?

Alle Infos auf einen Blick
Kann ich Gutscheine bei Insolvenz eines Onlineshops noch einlösen?
  • Gutscheine bei Insolvenz einzulösen ist nicht möglich
  • Wie man vielleicht doch noch an sein Geld kommt
  • Verbraucherrechte bei Insolvenz

Gutscheine sind eine wunderbare Geschenkidee für kleine und große Anlässe. Sie sind vielfältig und ermöglichen freie Auswahl aus dem jeweiligen Sortiment. Wird der Onlineshop insolvent, ergeben sich allerdings ärgerliche Probleme bis hin zum vollständigen Verlust. Wie man damit umgeht und wie man vielleicht doch noch etwas von seinem Geld sieht, erfahrt ihr im Folgenden.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Gutscheine bei Insolvenz einzulösen ist nicht möglich
  • Gutscheine können bei Insolvenz anteilig angerechnet werden
  • Für eine Rückzahlung ist eine Forderung an den Insolvenzverwalter zu stellen
  • Gutscheine bei insolventer Firma können durch finanzielle Erholung wieder einlösbar sein

Was bedeutet ein Insolvenzverfahren bei einem Onlineshop?

Unternehmen und Onlineshops, die nicht mehr zahlungsfähig sind, überschuldet sind oder in absehbarer Zeit keine Rechnungen mehr begleichen können, müssen beim zuständigen Amtsgericht Insolvenz anmelden. Das heißt noch nicht, dass der Shop sofort aufgelöst wird, sondern im Insolvenzverfahren wird entschieden, ob die Firma saniert, neu aufgestellt oder aufgegeben wird.

Beachtet: Eine Filialschließung ist nicht dasselbe wie Insolvenz, in diesem Falle behalten Gutscheine ihren Wert und können in anderen Filialen oder online eingelöst werden. Bei Geschäftsaufgabe muss der Anbieter den Gutscheinwert erstatten.

Dabei müssen die Ansprüche von Insolvenzgläubigern mit offenen Forderungen berücksichtigt werden – hierzu gehören unter anderem auch Kunden von erworbenen Wertgutscheinen für einen Shop. Ein solches Verfahren erfordert einen Insolvenzverwalter, kann über Jahre verlaufen und ist teilweise mit hohen Kosten verbunden und durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Kommt das Unternehmen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht auf grüne Zahlen, so muss die Firma aufgelöst werden. Manchmal wird ein Unternehmen auch durch die Übernahme einer anderen Firma gerettet, wie es z.B. bei dress for less passiert ist.

Beispiel: dress for less haben im Januar 2024 Insolvenz angemeldet, zeitweise war der Onlineshop nicht mehr aufrufbar und Retouren sowie Gutscheineinlösungen waren nicht mehr möglich. Nun hat sich das Fashion Outlet aus der Insolvenz gerettet, der Shop ist wieder live und Kunden können dort wieder shoppen, retournieren oder Gutscheine einlösen.

Verfallen Gutscheine bei Insolvenzverfahren? Kennt eure Rechte!

Grundsätzlich gilt, dass bei Insolvenz der Gutscheinberechtigte ein Recht auf eine Forderung gegenüber dem Anbieter hat. Bei einer Insolvenz können sich alle Gläubiger vom Lieferanten bis zum Kunden oder Gutscheininhaber in die sogenannte Insolvenzliste eintragen lassen. Die Insolvenzmasse wird erfasst und abhängig von den Ansprüchen fair aufgeteilt. Insolvenzverfahren haben den Zweck, die Insolvenzmasse fair zu verteilen. Allerdings nimmt das meist mehrere Jahre in Anspruch.

Verfallen also Gutscheine bei einem Insolvenzverfahren? Hier muss unterschieden werden.

Shop-Gutscheine bei Insolvenz

Zum einen gibt es kostenfreie Shop-Gutscheine im Rahmen einer Werbeaktion, welche u.A. in der Gutschein-Rubrik von Unideal.de zu finden sind. Diese Art von Gutscheinen sind bei Insolvenz nicht mehr gültig und können auch nicht in die Insolvenzliste eingetragen werden, da die Nutzerin für den Gutschein keinen Gegenwert bezahlt hat.

Geschenkgutscheine – Gutscheinverlust bei Insolvenzverfahren?

Anders sieht es aus bei Geschenkgutscheinen, also Gutscheine, für die ein Gegenwert bezahlt wurde. Mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darf ein Geschenkgutschein des jeweiligen Shops nicht mehr eingelöst werden. Der Wert des Gutscheins kann aber als Forderung im Insolvenzverfahren in der Tabelle angemeldet werden. Ist das Verfahren abgeschlossen, so können die Anspruchsinhaber zumindest einen Teil des Gutscheinbetrags zurückerhalten. Meist beläuft der Anteil aber auf unter 5% des Gutscheinbetrags. Deswegen lohnt sich die Anmeldung in der Tabelle erst bei höheren Gutscheinsummen.

Gutscheine bei insolventer Firma

Ich habe einen Geschenkgutschein bei einem Onlineshop, der Insolvenz angemeldet hat – was tun?

Ihr habt bemerkt, dass ihr noch einen Geschenkgutschein von einem Onlineshop habt, der Insolvenz angemeldet hat? Wir würden euch in diesem Fall empfehlen, möglichst schnell zu reagieren und folgende Schritte zu machen:

  1. Oft haben Filialen trotz Insolvenz noch auf: eine Filiale aufsuchen und dort versuchen, den Gutschein einzulösen
  2. Mit dem Kundenservice von dem jeweiligen Onlineshop in Kontakt treten und probieren, ob Kulanz bezüglich der Gutscheineinlösung gezeigt wird
  3. Ist eine Einlösung nicht mehr möglich, Insolvenzverwalter kontaktieren: dieser trägt Gutscheinbetrag und Forderung in Insolvenzliste ein
  4. Abwarten: Manche Shops erholen sich nach dem Insolvenzverfahren, so dass dies wieder tätig werden und Gutscheine wieder eingelöst werden können
Aber: Nichtdestotrotz ist es erst einmal so geregelt, dass Gutscheine bei Insolvenz nicht mehr einlösbar sind. Leider kann es hierbei durchaus passieren, dass der Kunde nichts oder nur sehr wenig von dem Gutscheinwert erstattet bekommt, je nach dem wie das Insolvenzverfahren ausgeht.

Kann ich dem Verlust der Gutscheine durch Insolvenz vorbeugen?

Damit ein Gutschein bei Insolvenz nicht verfällt oder gravierend an Wert verliert, sollte er nach Erhalt so schnell wie möglich eingelöst werden, auch wenn ein Gutschein offiziell 3 Jahre lang Gültigkeit hat. Für die Zahlungsunfähigkeit eines Shops gibt es gerade im Online-Bereich meist keine Anzeichen oder explizite Vorwarnungen für Kunden, sodass Gutscheininhaber oftmals überrascht sind.

Um dies zu vermeiden, sollte man vor allem Geschenkgutscheine von renommierten, größeren Onlineshops kaufen wie Amazon, Otto oder MediaMarkt. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf eines Wunschgutscheines, welcher bei über 500 Shops einlösbar ist. Die Insolvenz von ein oder mehreren Onlineshops ist hier kein Problem, da es genügend Auswahl zur Einlösung gibt.

Fazit

Bereits bezahlte Gutscheine sind bei Insolvenz nicht direkt wertlos. Selbst für einen Bruchteil der Summe sind allerdings lange Wartezeiten nötig. Auch dann ist es fraglich, ob eine Rückzahlung stattfindet. Um Gutscheine vor Insolvenz zu schützen, sollten sie daher in kurzer Zeit nach Erhalt eingelöst werden.

Bildquellen: Vielen Dank an KRiemer ©pixabay.de

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