Die Kosten des Studiums absetzen
Gerade bei Studenten sind die Begriffe Werbungskosten und Sonderausgaben von erheblicher Bedeutung, da Studenten von Beginn ihrer akademischen Ausbildung an die Möglichkeit haben, ihre Studienkosten bei der Steuer geltend zu machen. Dennoch gibt es auch hier besondere Eckpfeiler, die es zu beachten gilt. Jeder Student, der ein Erststudium absolviert, kann maximal 6.000 Euro jährlich von den Studiengebühren als sogenannte Sonderausgaben absetzen.
Hat man hingegen erst eine Berufsausbildung gemacht und sich anschließend zu einem weiteren Studium entschlossen, so müssen die entstandenen Kosten als Werbungskosten angegeben werden. Befindet sich der Student in einem Masterstudium, so ist es zwingend erforderlich, dass man zugleich einem Nebenjob nachgeht, damit etwaige Kosten steuerlich abgesetzt werden können.
Werbungskosten im Detail
Bevor man Werbungskosten von der Steuer absetzen kann, muss man sich über deren Bedeutung im Klaren sein. Für Studenten zählen zu den Werbungskosten vor allem die Studiengebühren, Schul- und Lehrgangsgebühren, Fachbücher und sonstige Arbeitsmittel. Doch auch der Computer, ein Schreibtisch oder Bücherregale können gesondert abgesetzt werden, sofern sie für das Studium unentbehrlich sind.
Weiterhin sind Studenten oftmals auswärtig zum Wohnhaus der Eltern untergebracht, sodass natürlich auch die Unterbringungskosten, ein Verpflegungsmehraufwand oder gar Fahrkosten zu den Werbungskosten zählen können. Wichtig ist nur, dass man sämtliche Ausgaben auch mit Quittungen belegen und Fahrkosten anhand eines Fahrtenbuches beweisen kann. Ansonsten ist jede Mühe umsonst, da Steuererklärungen von Studenten gerne besonders genau unter die Lupe genommen werden.
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