Jobben während des Studiums – was beachtet werden muss

Alle Infos auf einen Blick
  • Sozialversicherungspflicht liegt auch bei Studenten unter gewissen Bedingungen vor
  • unkompliziert Geld verdienen mit 450 €-Jobs
  • rechtliche Fragen unbedingt vor Arbeitsantritt klären

Besonders für Studenten ist das Jobben zwischen Vorlesungen und Seminaren sehr lukrativ und weit verbreitet. Doch wenn der richtige Job endlich gefunden ist, stellen sich Fragen über Fragen.

Bin ich sozialversicherungspflichtig? Was sind Werkstudenten? Wie viel darf ich nebenbei arbeiten? Und welche neuen Regelungen wurden Anfang 2013 eingeführt?

Erst informieren, dann durchstarten

Wer sein Budget trotz Bafög, elterlicher Unterstützung und Studentenrabatten aufbessern will oder muss, kann die Form der Nebenbeschäftigung grundsätzlich frei entscheiden. Vorsicht ist trotzdem geboten, denn unter besonderen Umständen werden Studenten durch Ausübung eines Nebenjobs sozialversicherungspflichtig und es fallen Beiträge zur Sozialversicherung an, die das Gehalt empfindlich schmälern können. Zudem bedeutet die Nicht-Einhaltung der vorgeschriebenen Regelungen für bisher familienversicherte Studenten den Wegfall der kostenfreien Krankenversicherung.

Regelungen rund um den Nebenjob

Um einem bösen Erwachen zu entgehen und am Ende nicht weniger Gehalt zu haben als angenommen, ist es wichtig, sich vorab über die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beschäftigung zu informieren. Studenten sind sozialversicherungsfrei, wenn:

  • Der Student eine Immatrikulationsbescheinigung für die jeweilige Hochschule, Fachschule oder Akademie vorweisen kann.
  • Ein Praktikum gemäß der Studien- oder Prüfungsordnung ausgeübt wird.
  • Arbeitsverhältnisse in den Semesterferien (unabhängig vom Verdienst und von der wöchentlichen Arbeitszeit) bestehen.

Des Weiteren muss auf die Art der Beschäftigung geachtet werden, hierbei wird zwischen zwei Typen unterschieden. Zum einen gibt es kurzfristige Beschäftigungen, welche nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage ausgeübt werden dürfen. Zum anderen können Studenten eine länger andauernde Beschäftigung ausüben, welche monatlich nicht mehr als 450 Euro einbringt.

Auf Nummer sicher gehen

Aufgrund des komplexen Rechtssystems und der vielen Ausnahmeregelungen ist es sinnvoll, schon als Student eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei Streitigkeiten bezüglich der studentischen Arbeitsverhältnisse und Praktika, wie beispielsweise Kündigung, Zeugniserteilung oder Arbeitszeitfragen, berät und unterstützt diese. Zudem sind auch weitere rechtliche Bereiche, wie Opfer-, Reise- oder Immobilienrechtsschutz, mit einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Die beste Arbeitsrechtsschutzversicherung im Test ist auf den Seiten vom Vorsorgedienst Deutschland GmbH, abgekürzt VDD, zu finden.


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