“Button-Lösung” – Neues Gesetz zu Kostenfallen im Internet seit dem 01. August 2012

Alle Infos auf einen Blick
  • Neue strengere Vorgaben für Onlineshop-Betreiber
  • Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" muss eingerichtet werden
  • Gilt nicht für ausländische Seiten
1.8.2012 von Julia

Mit neuem Gesetz gegen Kostenfallen im Internet Zahlungspflicht leicht erkennen

Ab dem heutigen 01.08.2012 tritt das “Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes” in Kraft.

Das sogenannte “Button-Gesetz” erleichtert euch, den Verbrauchern, Kostenfallen im Internet zu erkennen, denn Betreiber von Onlineshops müssen ab sofort eine Schaltfläche mit dem Vermerk “Zahlungspflichtig bestellen” (o.ä. Wortlaut, z.B.: “Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen”, “Kaufen”) einrichten.

Nur wenn ihr beim Kauf diesen Button anklickt, kommt ein Vertrag zwischen euch und dem Anbieter zustande, geht ihr also eine finanzielle Verpflichtung ein!

  • Warum ist das so wichtig?

Durch die “Button-Lösung” werdet ihr als Verbraucher vor Kosten- und Abofallen geschützt, denn der Gesetzeszusatz (§312g BGB wurde um Absätze erweitert) verlangt, dass Preise, Mindestlaufzeit des Angebots und Kosten, auch wenn zum vermeintlichen Kostenlos-Angebot “nur” Versandkosten hinzukommen, deutlich sichtbar (!) gekennzeichnet sein müssen!

Fazit: Kleingedrucktes adé, denn bisher konnten sich vermeintliche Gratis-Angebote wie groß angepriesene kostenlose Leseproben oder ähnliches schnell als teure Angelegenheiten outen!

§312g BGB im Wortlaut
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