Ungeliebte Geschenke loswerden auf reBuy.de & 10% Bargeld extra erhalten
Nikolaus und Weihnachten haben wir hinter uns, doch Ostern naht schon wieder mit schnellen Schritten. Geschenke gab es im letzten Monat genug, aber es werden weitere folgen – ganz sicher! An den großen Rück- und Umtauschmassen, die ab dem 27.12. die Kaufhäuser überannten, konnte man erkennen, dass viele Jubelschreie während der Feiertage wohl eher verhalten als ausgelassen waren.
Kein Wunder, wenn statt der neuen Die Happy CD “Red Box”, Leona Lewis’ Album “Happy” unter dem Weihnachtsbaum lag, weil Oma “dieses englische Kauderwelsch” weder sprechen noch lesen konnte.
Für solche Härtefälle wurde reBuy.de geschaffen, eine Plattform auf der Gebrauchtes aus dem Medienbreich sowohl ver-, als auch erkauft werden kann. Und damit eure Tränen der Wut nach dem Geschenke-Pleite-Monat Dezember schneller trocknen, schenkt euch der Anbieter noch bis zum 31.01.2011 10% Bargeld extra!
reBuy.de nimmt falsche Geschenke und ausgediente Dinge, wie Bücher, Filme, Musik und Games, aber auch Ipods, Iphones, Ipads und Konsolen in Zahlung. Dabei legt der Anbieter die Preise fest, bereitet gebrauchte Ware auf und repariert diese sogar, wenn nötig.
Die Versandkosten für die verschickten Artikel muss der Kunde bei Werten bis 30kg selbst tragen. Eine Preisübersicht ist hier zu finden.
Falls ein gekaufter Artikel einmal defekt sein sollte, kann man Ware kostenfrei zurücksenden. Dafür sind im Kundenbereich auf reBuy.de Paketaufkleber verfügbar.
Wie vorher schon erwähnt, gibt es bis 31.01.2010 per Gutscheincode noch 10% Bargeld extra. Der Code wird einfach in der Auftragserstellung eingegeben und erhöht somit direkt den Warenkorb. Einfach den Gutscheincode umta usch 2010 angeben und extra am Plunder, den ihr nicht gebrauchen könnt, verdienen.
Fazit: Eine interessante Methode ungeliebtes Zeug loszuwerden und “geliebtes” dazu zu bekommen. Empfehlenswert!
Hinweis:Falls ihr euch etwas genauer über Themen wie B-Ware oder Gebrauchtwaren informieren wollt, empfehle ich einen Blick auf unseren Service-Artikel dazu.


