Musik-Service.de: Gutscheincode und 30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Viele Studenten, und natürlich nicht nur solche der Musikwissenschaft, klampfen, klimpern und knüppeln in ihrer Freizeit liebend gern auf ihren Instrumenten herum. Warum auch nicht? Als Studenten haben wir ja auch (meistens) die Zeit dazu. Uns mangelt es da schon eher am Geld:
Will man ein kleines geschrottetes Splash-Becken mal eben ersetzen, ist schon mindestens das ganze Party-Budget für die nächsten beiden Wochenenden fällig, möchte man seiner Gitarre ein ordentliches Topteil gönnen, kostet das schon so viel wie die Miete eines halben Jahres und will man sich gar ein nobles 88-Tasten-Flaggschiff von Nord zulegen, so geht gleich mal so viel drauf, wie für einen kleinen Gebrauchtwagen.
Musik ist nicht billig, weshalb Online-Stores wie Musik-Service.de ein tolle Sache sind, um zumindest eine große Auswahl zu haben und Preise vergleichen zu können.
Wenn man durch einen 5€-Gutschein dann auch noch ein bissl was einsparen kann, stets versandkostenfrei geliefert wird und man durch eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie kein Risiko eingeht, wird die Sache gleich nochmal interessanter.
Den 5€-Rabatt bekommt ihr noch bis zum 10. 11. durch Eingabe des Codes
- MUSIK2o1o
ab einem Mindestbestelltwert von 60 € gutgeschrieben.
Oftmals ist also leider für günstiges Zubehör der Mindestbestellwert zu hoch und bei größeren Einkäufen fällt dann wiederum der kleine 5€-Nachlass kaum ins Gewicht.
Die Geld-zurück-Garantie von 30 Tagen (statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage) gilt hingegen immer. Ab einem Warenwert von 40 € ist zudem auch die Rückgabe kostenlos (ein Retourschein liegt deshalb auch gleich bei).
Fazit: Ein Rabatt von 5 € ist echt nicht viel, gerade bei dem hohen Mindestbestellwert. Aber es ist noch immer besser als gar nichts und ebenso wie die portofreie Lieferung ist auch die 30 Tage Money Back Garantie ist ein schöne Sache. Mittelprächtiges Angebot eines guten Shops!
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Kennt sich jemand mit der Reklame verbunden mit einer Gewährleistung aus? Konkret: Falls ein Onlineshop für Plakate ein Artikel in Verbindung mit einer dreijährigen Garantie anbietet, ohne in der Werbung den Käufer auf seine gesetzlichen Rechte aufmerksam zu machen und die Bedingungen der Gewährleistung darzustellen, verstößt diese Werbung dann gegen das Gesetz? Soll es also ein Internetverkäufer unterlassen, mit Garantien ohne gesetzliche Informationspflichten Reklame zu machen?